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Mediationspraxis Berlin

Dr. Heinrichs: Rechtsanwalt und Mediator

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Rechtsanwalt und Mediator
Dr. Thomas Heinrichs

Arbeitsmediation

Bei Konflikten am Arbeitsplatz gibt es fast immer auch eine persönliche Komponente. Wenn Mobbing vorliegt, einer Abmahnung, Versetzung oder Kündigung ausgesprochen wurde, wenn es zu Autoritätskonflikten zwischen Kollegen oder mit Vorgesetzten kommt oder bei Problemen mit der spezifischen Hierarchie im öffentlichen Dienst ist eine klare Trennung zwischen der rechtlichen Seite des Problems und der persönlichen Betroffenheit der Beteiligten häufig nicht möglich.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ist kein Raum für die persönliche Seite des Konfliktes. Zudem eskaliert der Konflikt häufig, wenn das Gericht angerufen wird. Auch sind nicht alle Probleme überhaupt justitiabel.

Mediation kann auch hier einen Rahmen dafür bieten, dass sowohl bei Konflikten zwischen Einzelnen als auch bei Problemen im Rahmen größerer organisatorischer Umstellungen einvernehmliche, die persönliche Betroffenheit der Beteiligten berücksichtigende Lösungen gefunden werden.

Zu beachten ist in Arbeitsverhältnissen dabei immer, dass sich in der Mediation die Beteiligten gleichberechtigt und gleich stark gegenüberstehen müssen. Auch muss der Mediator seine neutrale Stellung behalten. In der Regel wird das Mediationsverfahren durch den Betrieb gezahlt. Der Mediator ist dennoch kein »Angestellter des Chefs«, sondern der Herr des Verfahrens. Es ist seine Aufgabe, darauf zu achten, dass das erforderliche Kräftegleichgewicht zwischen den Parteien gewahrt bleibt. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich immer, einen externen Mediator heranzuziehen und nicht eine im Betrieb selber angestellte Person zu beauftragen.