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Mediationspraxis Berlin

Dr. Heinrichs: Rechtsanwalt und Mediator

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Dr. Heinrichs & Krug 

Kontakt

Rechtsanwalt und Mediator
Dr. Thomas Heinrichs

Verfahren

Mediation

Eine Mediation benötigt, sofern zwei bis drei Parteien beteiligt sind, in der Regel 3 bis 5 Sitzungen von ca. 2 Stunden. Die Sitzungen finden in der Regel einmal in der Woche beim Mediator statt.

Bei einer größeren Anzahl von Beteiligten muss im Einzelfall die voraussichtliche Dauer und der geeignete Ort geklärt werden.

Ein Mediator darf in derselben Sache nicht als Anwalt für eine Seite tätig gewesen sein und auch nicht nachträglich als Anwalt für eine Seite tätig werden. Dies würde die gebotene Neutralität des Mediators verletzen.

Sofern Sie nach Abschluss der Mediation eine rechtliche Vertretung durch einen Anwalt benötigen, z. B. um eine Scheidung bei Gericht durchzuführen, ist es möglich, dass dies mit dem ausdrücklichen Einverständnis aller Beteiligten von meiner Kollegin Frau Krug übernommen wird.

Sowohl die Beteiligten, wie auch der Mediator können das Mediationsverfahren jederzeit beenden.

Das Verfahren ist vertraulich. Informationen, die in dem Verfahren bekannt werden, dürfen weder von dem Mediator noch von den Parteien an Dritte weitergegeben werden. Ich unterliege auch als Mediator der anwaltlichen Schweigepflicht.

Am Ende des Verfahrens steht in der Regel eine Mediationsvereinbarung, in der die gefundene Lösung für die Parteien verbindlich niedergelegt wird.

Es ist sinnvoll, wenn Sie versuchen sich mit der anderen Seite vor der Kontaktaufnahme mit mir darüber zu verständigen, ob Sie zusammen eine Mediation machen wollen. Da der Mediator neutral sein muss, ist er nicht die geeignete Person mit der anderen Seite den Kontakt herzustellen und diese zu überzeugen, mit Ihnen gemeinsam eine Mediation durchzuführen.

Selbstverständlich können Sie mich jederzeit anrufen und sich darüber informieren, wie ein Mediationsverfahren in Ihrem Fall ablaufen könnte.

Coaching

Ein Coaching dauert im Durchschnitt 4 bis 5 Sitzungen von ca. 2 Stunden. Der zeitliche Rahmen kann je nach Fall einige Wochen oder auch einige Monate betragen.

Das Verfahren ist vertraulich. Informationen gehen nicht nach außen. Dies gilt auch, wenn das Coaching von einem Dritten, etwa einem Arbeitgeber bezahlt werden sollte.

Paarberatung

Für eine erfolgreiche Paarberatung benötigt man in der Regel 3 bis 5 Sitzungen von ca. 2 Stunden. Die Abstände sollten in der Regel nicht über einer Woche liegen. Manchmal sind auch mehrere Sitzungen in einer Woche sinnvoll.

Während eine Mediation häufig eng mit rechtlichen Fragen verbunden ist, ist dies bei der Paarberatung in der Regel nicht der Fall. Die oben bei dem Stichwort Mediation beschriebenen Probleme stellen sich daher normalerweise nicht. Auch hier gilt aber, dass eine rechtliche Vertretung einer der Parteien nach Durchführung einer Paarberatung nicht möglich ist.

Kosten

Mediation, Coaching und Paarberatung werden nach Stundensätzen bezahlt. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Stundensätzen von Anwälten oder Therapeuten und richtet sich nach der Schwierigkeit des Einzelfalls.

Die Höhe der Kosten und die übrigen Details der Durchführung des Verfahrens werden am Anfang vertraglich festgelegt.

Auch die Rechtschutzversicherungen übernehmen inzwischen zum Teil die Kosten einer Mediation. 
Das Landgericht Frankfurt hat am 07.05.2014 entschieden, dass die Versicherung dabei den Parteien nicht vorgegeben darf, einen von der Versicherung gestellten Mediator zu nehmen. Vielmehr haben die Parteien das Recht, sich selber einen Mediator auszusuchen. Entsprechende Klauseln in den Verträgen der Rechtsschutzversicherungen sind daher unwirksam (Siehe auch die Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Berlin) Sie müssen sich auch nicht auf eine Shuttle-Mediation verweisen lassen, sondern können und sollten eine richtige Mediation durchführen, in der Sie persönlich zusammen kommen.