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Mediationspraxis Berlin

Dr. Heinrichs: Rechtsanwalt und Mediator

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Rechtsanwalt und Mediator
Dr. Thomas Heinrichs

Familienmediation

Sie haben heute die Möglichkeit, Ihre Trennung selber zu gestalten. Sie müssen aber auch vieles selber gestalten, wenn Sie nicht wollen, dass ein Gericht Ihr weiteres Leben für Sie bestimmt.

Insbesondere wenn Kinder da sind, gibt es einen größeren Regelungsbedarf. Vielen Menschen fehlen in der konfliktreichen und emotional belastenden Trennungssituation die dafür nötigen Ressourcen. Eine Mediation kann hier weiterhelfen.

In den meisten Fällen ist eine Mediation und ein anschließendes einvernehmliches Scheidungsverfahren preiswerter und schneller als eine streitige Scheidung.

Im Familienrecht gibt es Regelungen für alle Trennungsprobleme bei einer Scheidung. Diese müssen Ihrer Situation aber nicht immer entsprechen. Wie Sie ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder andere gemeinsam angeschaffte Güter aufteilen, können Sie selber entscheiden. Wie der Umgang mit Ihren Kindern ablaufen soll, bei wem die Kinder leben, ob Sie ein Nestmodell oder ein Wechselmodell praktizieren wollen, wie das Sorgerecht ausgeübt wird, all dies können Sie selber bestimmen und sind nicht an die familienrechtlichen Vorgaben gebunden. Mit Unterstützung des Mediators können Sie für die anstehenden Probleme eine einvernehmliche Lösung finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

Zumeist entwickelt sich im Laufe der Mediation auch eine sachliche Ebene, auf der die ehemaligen Partner wieder miteinander umgehen können, so dass Sie auch zukünftige Schwierigkeiten leichter meistern werden.

Eine Mediation bietet sich ganz besonders bei der Trennung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften an. Hier stellen sich dieselben Probleme wie bei einer Ehescheidung. Was passiert mit einem gemeinsam erworbenen Haus? Wie wird zusammen angeschaffter Hausrat aufgeteilt? Was tut man, wenn gemeinsame Kredite bestehen? Wie kommt man aus einem gemeinsamen Wohnungsmietvertrag heraus? Wie ist die Sorge und der Umgang mit den Kindern zu regeln? Muss einer dem anderen Unterhalt zahlen? Es gibt für all diese Probleme keine klaren gesetzlichen Vorgaben und kein einheitliches gerichtliches Verfahren wie bei der Scheidung einer Ehe. Sie müssen also alles im Detail selber regeln. Eine Mediation kann Ihnen dabei helfen in einem kompakten Verfahren eine umfassende und abschließende Lösung zu entwickeln.

Eine Mediation ist jedoch kein familientherapeutisches Verfahren. Sie ist strikt auf eine Lösung der aktuellen Probleme ausgerichtet und dient nicht dazu, die Beziehungsgeschichte aufzuarbeiten. Sofern daher die persönliche Verletzung und Betroffenheit zu groß ist, empfiehlt es sich, vorher oder zumindestens parallel eine trennungsbegleitende Therapie in Anspruch zu nehmen.

Auch bei Erbstreitigkeiten oder andreen Familienkonflikten zwischen Verwandten empfiehlt sich eine Mediation.

Und dies nicht erst dann, wenn der Erbfall eingetreten ist. Bei einer komplexen Vermögenslage und mehreren Erben ist es sinnvoll, bereits die Frage der Erbfolge mit Hilfe einer Mediation zu klären. Wenn man die Erben in diesen Prozess mit einbezieht, verhindert dies, dass es nachträglich zu Erbstreitigkeiten kommt.

Auch wenn es nach dem Erbfall zu Konflikten kommt, ist eine Mediation ein geeignetes und effizientes Verfahren. Die gerichtliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist kompliziert und dauert lange. Viel einfacher und schneller geht es, wenn Sie selber einen Weg finden, das Erbe untereinander zu verteilen.

Dies gilt auch, wenn strittig ist, wer Erbe geworden ist.